Überblick über die Bestattungsarten
DIE BESTATTUNSFORM HÄNGT VON DER VERFÜGUNG DES VERSTORBENEN ZU LEBZEITEN AB. FEHLT DIESE, OBLIEGT SIE DEMJENIGEN, DER DIE BESTATTUNG VERANLASST
Es wird grundsätzlich nach Erd- und Feuerbestattung (Kremation) unterschieden. Beide Bestattungsarten sind in den christlichen Religionen prinzipiell gleichgestellt.
Die Urnenbeisetzung außerhalb eines Friedhofes ist zulässig, sofern nicht privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Interessen verletzt werden. Eine Beisetzung in burgenländischen Gewässern ist nicht zulässig. Eine Erdbestattung ist nur auf Friedhöfen zulässig.
Alle anderen Bestattungsformen können derzeit in Österreich noch nicht durchgeführt, wohl aber von den Bestattungsfirmen angeboten werden.
Welche Bestattungsart durchgeführt wird hängt davon ab, welche Verfügung der Verstorbene zu Lebzeiten getroffen hat. Fehlt eine solche, obliegt die Entscheidung demjenigen, der die Bestattung veranlasst.
Bestattungsarten
- Erdbestattung
- Feuerbestattung
- Seebestattung
- anonyme Bestattung
- Naturbestattung
- Diamantbestattung
- Ballonbestattung
Andere Religionen, wie z. B. die jüdische oder moslemische, erlauben nur eine Erdbestattung
Bei der Bestimmung der Bestattungsart ist es wichtig zu wissen, ob der/die Verstorbene zu Lebzeiten eine Verfügung diesbezüglich getroffen hat. Von Vorteil ist es, wenn die Bestattungsart in einer Vorsorgemappe schriftlich fixiert ist und somit für die Hinterbliebenen nachvollzogen werden kann.
Die Reihenfolge derer, die eine Bestattungsart bestimmen dürfen, wenn keine Verfügung zu Lebzeiten erfolgte, ist wie folgt geregelt:
1. Der Ehegatte
2. Die Kinder
3. Die Eltern des Verstorbenen
4. Die Geschwister
5. Die Verwandten nach der gesetzlichen Erbfolge
Die Bestattungsfirma Oswald wird Sie über die aussergewöhlichen Bestattungsformen und die damit in Zusammenhang stehenden Fragen vertrauensvoll beraten und sich bemühen, über unsere Kooperationspartner auch Ihre individuellen Wünsche zu erfüllen.
In Österreich herrscht grundsätzlich Friedhofszwang
Dies bedeutet, dass ein Sarg oder eine Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. In Ausnahmefällen kann nach gesonderter Bewilligung der Gemeinde eine Urne auch nach Hause genommen werden. Derzeit sind ausschließlich Erd- und Feuerbestattung gesetzlich erlaubt.
Alle anderen Bestattungsformen können derzeit in Österreich noch nicht durchgeführt, wohl aber von den Bestattungsfirmen angeboten werden.