Feuerbestattung
Die Kremierung - Feuer statt Erde
Der Verstorbene wird mit Sarg in das Krematorium überführt und eingeäschert. Die Einäscherung von Leichen darf nur in einer behördlich genehmigten Feuerbestattungsanlage (Krematorium) erfolgen. Der Betreiber der Feuerbestattungsanlage hat ein Einäscherungsverzeichnis zu führen, welches über die Identität der eingeäscherten Personen Auskunft gibt.
Die Urne mit den Ascheresten kann je nach örtlicher Begebenheit auf dem Friedhof in einem Erdgrab oder in einer Urnenbestattungsanlage beigesetzt werden. Vor der Einäscherung kann - wie bei der Erdbestattung - eine Trauerfeier mit dem Sarg stattfinden, auf Wunsch auch zu einem späteren Zeitpunkt mit der Urne. Für die Feuerbestattung ist eine besondere Willensbekundung notwendig. Es ist sinnvoll diese bereits zu Lebzeiten zu verfügen.
Alle anderen Bestattungsformen können derzeit in Österreich noch nicht durchgeführt, wohl aber von den Bestattungsfirmen angeboten werden.
Zum Beispiel :
Andere Religionen, wie z. B. die jüdische oder moslemische, erlauben nur eine Erdbestattung
Die anonyme Bestattung
Nach der Einäscherung wird die Urne ohne Kennzeichnung auf einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Ort und Zeitpunkt der Beisetzung werden vom jeweiligem Friedhofsamt bestimmt, den Angehörigen jedoch nicht mitgeteilt.